1. Bezüglich Sterbehilfe ist zwischen Hilfe beim Sterben und Hilfe zum Sterben zu unterscheiden.
2. Beim Vorgang des Sterbens sind neben Beistand und Pflege auch die Respektierung des Patientenwillens hinsichtlich eines Verzichts auf weitere kurative Behandlung angebracht.
3. Für Angehörige gilt eine ars dimittendi als Kunst des Gehenlassens: Wir lassen dich ins Sterben und damit auch in den Tod gehen, weil Du das selbst so willst oder gewollt hast und auch wir keine Behandlungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung deiner Lebensintegrität sehen können.
4. Das Erleiden krankheitsbedingter körperlicher Schmerzen ist kein Ausweis einer Nachfolge Jesu. Schmerztherapeutische Hilfe bis hin zur palliativen Sedierung kann daher geboten sein.
5. Sterben vollzieht sich als fortschreitendes Erlöschen der vitalen Organfunktionen, das dem eigenen Leib widerfährt. Solchermaßen ist es ein passives Geschehen, das es zu erleiden gilt.
6. Als Widerfahrnis korrespondiert das Sterben dem Geboren-worden-Sein, über das ein Mensch ebenfalls nicht selbst verfügen kann.
7. Die Aussage „Ich will sterben“ zielt häufig nicht auf ein passives Sterben, sondern auf den eigenen Tod. Wer selbst tot sein will, kann sich nur auf eine Selbst- oder Fremdtötung ausrichten.
8. Auch wenn persönliche Motive für ein Tötungsverlangen nachvollziehbar sind, bleibt für Christen der Konflikt mit dem göttlichen Gebot bestehen: „Du sollst nicht töten!“
9. Christen stehen in Lebens- und Sterbensgemeinschaft mit Christus, nicht aber in einer Tötungsgemeinschaft mit ihm. Im Mich-selbst-töten-(lassen) kann ich mich nicht vor Gott ins Gebet nehmen und sprechen: „Dein Wille geschehe.“
10. Wer nicht länger leben will, hat sich dem eigenen Sterben zu überlassen. Der Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) als Sterbeweg kann auch Christen erlaubt sein.
Jochen Teuffel