Lust auf einen Spieleabend?
Die Frauengruppe EVA 2.0 lädt ein zu einem gemütlichen Spieleabend
Am 23. März 2024 um 19.00Uhr
Im Augustana Gemeindezentrum in Weißenhorn
Anmeldung im evang. Pfarramt Weißenhorn: 07309/3568
Die Frauengruppe EVA 2.0 lädt ein zu einem gemütlichen Spieleabend
Am 23. März 2024 um 19.00Uhr
Im Augustana Gemeindezentrum in Weißenhorn
Anmeldung im evang. Pfarramt Weißenhorn: 07309/3568
Am 10.März 2024 um 9.45Uhr
In der evang. Kreuz Christi Kirche in Weißenhorn
Der Gottesdienst wird gestaltet von der Frauengruppe EVA 2.0 und dem Kirchenchor Weißenhorn.
Herzliche Einladung zum Taizé Gottesdienst
Am 23.Februar 2024 um 19.00Uhr
In der ev. Kirche „Zum guten Hirten“ in Pfaffenhofen
Wir feiern Tauffest an der Grünen Lunge
Ihr haben darüber nachgedacht, euer Kind taufen zu lassen? Vielleicht willst Du auch selbst getauft werden? Womöglich fehlte bisher einfach die richtige Gelegenheit. Oder die Organisation wirkte zu schwierig.
Jetzt ist die passende Gelegenheit da!
Unter dem Motto „Taufe –Segen fürs Leben“ feiern die Kirchengemeinden der Region Iller-Roth (Illertissen, Senden, Vöhringen und Weißenhorn) am 29. Juni um 11 Uhr an der Grünen Lunge in Vöhringen ein gemeinsames Tauffest.
Für nähere Informationen oder zur Anmeldung steht Vikar Sebastian Ziegler gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich per Mail im evangelischen Pfarramt bei Tina Widdecke (pfarramt.voehringen@elkb.de) oder telefonisch (07306/8255)! Das Taufgespräch findet am Mittwoch 12.06. um 19:30 stat
Der nächste Drive and Pray, der Jugendgottesdienst der Region Iller-Roth, findet am Sonntag, den 04.02.2024 um 17:30 Uhr in der Auferstehungskirche in Senden statt.

Herzliche Einladung zu Alpha in Senden!
Eine Serie von circa zehn Treffen mit gemeinsamem Essen, einem Thema und Gesprächsgruppen.
Start: 17. Januar 2024, jeweils mittwochs um 19 Uhr
Anmeldung: Pfarrerin Kathrin Bohe kathrin.bohe@elkb.de
Weihnachtsfeier der Evangelischen Jugend Senden

Am 3. Dezember 2023 finden in Senden und Vöhringen wieder „Back to Church“ Gottesdienste statt. Einzelheiten dazu finden Sie auf dem Flyer:


1. Bezüglich Sterbehilfe ist zwischen Hilfe beim Sterben und Hilfe zum Sterben zu unterscheiden.
2. Beim Vorgang des Sterbens sind neben Beistand und Pflege auch die Respektierung des Patientenwillens hinsichtlich eines Verzichts auf weitere kurative Behandlung angebracht.
3. Für Angehörige gilt eine ars dimittendi als Kunst des Gehenlassens: Wir lassen dich ins Sterben und damit auch in den Tod gehen, weil Du das selbst so willst oder gewollt hast und auch wir keine Behandlungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung deiner Lebensintegrität sehen können.
4. Das Erleiden krankheitsbedingter körperlicher Schmerzen ist kein Ausweis einer Nachfolge Jesu. Schmerztherapeutische Hilfe bis hin zur palliativen Sedierung kann daher geboten sein.
5. Sterben vollzieht sich als fortschreitendes Erlöschen der vitalen Organfunktionen, das dem eigenen Leib widerfährt. Solchermaßen ist es ein passives Geschehen, das es zu erleiden gilt.
6. Als Widerfahrnis korrespondiert das Sterben dem Geboren-worden-Sein, über das ein Mensch ebenfalls nicht selbst verfügen kann.
7. Die Aussage „Ich will sterben“ zielt häufig nicht auf ein passives Sterben, sondern auf den eigenen Tod. Wer selbst tot sein will, kann sich nur auf eine Selbst- oder Fremdtötung ausrichten.
8. Auch wenn persönliche Motive für ein Tötungsverlangen nachvollziehbar sind, bleibt für Christen der Konflikt mit dem göttlichen Gebot bestehen: „Du sollst nicht töten!“
9. Christen stehen in Lebens- und Sterbensgemeinschaft mit Christus, nicht aber in einer Tötungsgemeinschaft mit ihm. Im Mich-selbst-töten-(lassen) kann ich mich nicht vor Gott ins Gebet nehmen und sprechen: „Dein Wille geschehe.“
10. Wer nicht länger leben will, hat sich dem eigenen Sterben zu überlassen. Der Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) als Sterbeweg kann auch Christen erlaubt sein.
Jochen Teuffel